Therapiekosten

Mit folgenden Krankenkassen kann direkt verrechnet werden:

Bringen Sie einen vom Facharzt für HNO, Kinderheilkunde, Neurologie oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ausgestellten Verordnungsschein. Dieser Schein muss von der zuständigen Krankenkasse bewilligt sein.

Für Patienten anderer Krankenkassen gilt:

Sie benötigen einen vom Facharzt ausgestellten und von Ihrer Krankenkasse bewilligten Verordnungsschein. Jede Therapie wird gleich in Rechnung gestellt. Nach 10 Sitzungen schicken Sie den bewilligten Verordnungsschein gemeinsam mit der Honorarnote an Ihren Krankenversicherungsträger. Dieser refundiert den jeweils gültigen Tarif.


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